Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1787 vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Die Verordnung (EU) 2021/1119 legt Emissionsreduktionsziele für Treibhausgase, einschließlich Methan, fest, jedoch fehlen bislang spezifische Maßnahmen zur Reduktion von Methanemissionen im Energiesektor. Diese Verordnung zielt darauf ab, Methanemissionen in der Öl- und Gasförderung, bei inaktiven und stillgelegten Bohrlöchern, in der Gasgewinnung und -verarbeitung sowie in Kohlebergwerken zu verringern. Sie enthält Vorschriften für die genaue Messung, Quantifizierung, Überwachung, Meldung und Prüfung von Methanemissionen und setzt Maßnahmen zur Reduktion dieser Emissionen um, etwa durch Leckerkennung, Reparaturen und Beschränkungen beim Ausblasen und Abfackeln. Ziel ist auch, die Transparenz im Zusammenhang mit Methanemissionen zu erhöhen und zur globalen Methanminderung beizutragen.
Die Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.