Das Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze ändert u. a. das EEG 2023. Die mit dem Gesetz neu eingeführte Übergangsregelung nach § 100 Abs. 17 EEG 2023 bestimmt, dass der NawaRo-Bonus für Biogasanlagen ausnahmsweise dann nicht dauerhaft und endgültig entfällt, wenn die Anlage bzw. die in der Anlage eingesetzten Rohstoffe in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 die Anforderungen der BioSt-NachV nicht erfüllen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf den NawaRo-Bonus nur für diesen Zeitraum und lebt anschließend - bis zum Ende des Förderzeitraums - wieder auf. Das Gesetz wurde am 30. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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