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Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

Das Gesetz zur Modernisierung und zum Abbau von Bürokratie im Strom- und Energiesteuerrecht hat das Ziel, aktuelle Entwicklungen wie den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben Änderungen, beispielsweise im EU-Beihilferecht, dazu geführt, dass Teile des aktuellen Strom- und Energiesteuerrechts nicht mehr anwendbar sind. Daher ist eine Anpassung an die Vorgaben des EU-Rechts erforderlich, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten.

Der Gesetzesentwurf novelliert die folgenden Gesetze:

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 24.05.2024: Gesetzgebungsentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 232/242)
  • 24.06.2024: Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 232/1/24)
  • 05.07.2024: Beschlussdrucksache (BR-Drs. 232/24(B))
  • 24.07.2024: Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/12351)
  • 16.10.2024: Beschlussempfehlung und Bericht (Vorabfassung) (BT-Drs. 20/13404)
  • 16.10.2024: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT (Vorabfassung) (BT-Drs. 20/13405)

     

     

     

     

     

     

 

erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Kategorie
Ebene
Gesetzesbezug