Das Gesetz zur Modernisierung und zum Abbau von Bürokratie im Strom- und Energiesteuerrecht hat das Ziel, aktuelle Entwicklungen wie den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben Änderungen, beispielsweise im EU-Beihilferecht, dazu geführt, dass Teile des aktuellen Strom- und Energiesteuerrechts nicht mehr anwendbar sind. Daher ist eine Anpassung an die Vorgaben des EU-Rechts erforderlich, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten.
Der Gesetzesentwurf novelliert die folgenden Gesetze:
- das Stromsteuergesetz (StromStG),
- das Energiesteuergesetz (EnergieStG),
- die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV),
- die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV),
- die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) und
- die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 24.05.2024: Gesetzgebungsentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 232/242)
- 24.06.2024: Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 232/1/24)
- 05.07.2024: Beschlussdrucksache (BR-Drs. 232/24(B))
- 24.07.2024: Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/12351)
- 16.10.2024: Beschlussempfehlung und Bericht (Vorabfassung) (BT-Drs. 20/13404)
16.10.2024: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT (Vorabfassung) (BT-Drs. 20/13405)