Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung dient u.a. der Umsetzung der unionsrechlichen Regelungen der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1711). Somit verfolgt das Gesetz das Ziel, Netzengpässe in der Stromversorgung zu beseitigen sowie Netzanschlussprozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten. Zudem sollen, mit Augenmerk auf den Netzausbaubedarf auf Ebene der Übertragungsnetze, optimierte Voraussetzungen für den zunehmenden grenzüberschreitenden Stromhandel geschaffen werden.
Des Weiteren sieht das Gesetz vor, bürokratische Hürden, die nach Inkrafttreten des sog. Solarpakets I im Erneuerbare-Energien-Gesetz verblieben sind, zu beheben und Rahmenbedingungen unter möglichst vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Insbesondere werden Klarstellungen bei den Fördervoraussetzungen für sog. Garten-PV-Anlagen und beweglichen Agri-PV-Anlagen (sog. Trackeranlagen) getroffen. Um den Anschluss, insbesondere von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und weiteren Energiewendetechnologien zu beschleunigen, sollen zudem die Informationspflichten der Netzbetreiber erweitert werden. Im Energiewirtschaftsgesetz sind darüber hinaus auch Regelungen zum sog. Energy Sharing sowie Regelungen im Bereich des Netzanschlusses vorgesehen.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
- Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG),
- Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG),
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023),
- Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) und
- Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 27.08.2024 - Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Nachfolgend gelangen Sie:
- zur Richtlinie (EU) 2019/944 und
- zur Richtlinie (EU) 2024/1711.