Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen verfolgt das Ziel, bestehende genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie und bei dem Ausbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern durch beschleunigte Verfahren abzubauen. Dies soll durch Digitalisierungsvorhaben, die Verkürzung behördlicher Fristen und die Reduzierung von Genehmigungsanforderungen erreicht werden. Die Verfahrensdauern sollen im Bereich der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung halbiert werden.
Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) für das Bergrecht umgesetzt.
Der Gesetzentwurf sieht neben einem Stammgesetz (GeoWG) Änderungen zu folgenden Gesetzen vor:
- Bundesberggesetz,
- Wasserhaushaltsgesetz,
- Verwaltungsgerichtsordnung.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 28.06.2024: Referentenentwurf des BMWK
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