Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) werden Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) vorgenommen.
Der Gesetzentwurf setzt Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien im Wasserrecht um. Kernpunkte sind verkürzte Genehmigungsfristen für Wasserkraft, Geothermie, schwimmende Solaranlagen, Wärmepumpen und Windenergieanlagen. In Zukunft sollen die Verfahren elektronisch durchgeführt und eine einheitliche Stelle für die Verfahrensabwicklung eingeführt werden. Zudem werden die Regelungen für Befreiungen und Genehmigungen in Schutzgebieten angepasst.
Der Gesetzesentwurf novelliert die folgenden Gesetze:
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 15.07.2024: Referentenentwurf des BMUV
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