Durch die Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 ( BGBl. I Nr. 29 S. 1328), das am 26. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2020 zum elften Mal geändert.
Das Gesetz trat am Tag nach der Verkündung, also am 27. Juni 2020 in Kraft.
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