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Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 soll der Naturschutz und die Landschaftspflege kodifiziert werden. Das Naturschutzrecht soll damit nicht nur klarer und übersichtlicher gestaltet werden, sondern auch dessen Anwendbar- und Nachvollziehbarkeit erleichtert und eine schnellere und effektivere Umsetzung des europäischen Rechts in innerstaatliches Recht ermöglicht.

 

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