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Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze - Rechtsetzungsverfahren

Das Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze sieht u. a. eine Übergangsregelung für Biogasbestandsanlagen vor, die den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) nach dem EEG 2009 erhalten. Zu diesem Zweck soll § 100 Abs. 17 EEG 2023 neu gefasst werden.

Demnach soll der NawaRo-Bonus für Biogasanlagen ausnahmsweise dann nicht dauerhaft und endgültig entfallen, wenn die Anlage bzw. die in der Anlage eingesetzten Rohstoffe in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 die Anforderungen der BioSt-NachV nicht erfüllen. In diesem Fall soll der Anspruch auf den NawaRo-Bonus nur für diesen Zeitraum entfallen und anschließend - bis zum Ende des Förderzeitraums - wieder aufleben.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 25.06.2024 - Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (BT-Drs. 20/11948)
  • 03.07.2024 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (BT-Drs. 20/12148)
  • 06.09.2024 - Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT (BR-Drs. 413/24)
erster Entwurf vom
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Gesetzesbezug