Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben. Hierzu soll eine Verpflichtung im Baugesetzbuch und im Raumordnungsgesetz geregelt werden, sogenannte Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land und für die Solarenergie auszuweisen.
In diesen Beschleunigungsgebieten sollen Vorhaben einem vereinfachten und beschleunigten Genehmigungsverfahren unterliegen. Zusätzlich soll eine Sonderregelung für das Genehmigungsverfahren im Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeführt werden, um auch Genehmigungsverfahren außerhalb von Beschleunigungsgebieten voranzutreiben.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:
- Windenergieflächenbedarfsgesetz,
- Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz,
- Baugesetzbuch,
- Planzeichenverordnung,
- Raumordnungsgesetz und
- Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2023).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 02.04.2024: Referentenentwurf des BMWK, des BMWSB und des BMUV
- 22.07.2024: Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bearbeitungsstand des vorliegenden Gesetzentwurfs)
- 24.07.2024: Gesetzesbeschluss der Bundesregierung
- 16.08.2024: Gesetzentwurf der Bundesregierung (Zuleitung an Bundesrat, BR-Drs. 396/24)
- 09.09.2024: Gesetzentwurf der Bundesregierung (Zuleitung an Bundestag, BT-Drs. 20/12785)
- 17.09.2024: Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 396/1/24)
- 27.09.2024: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 396/24(B))
- 09.10.2024: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 20/13253)
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