Die Achte Zuständigkeitsanpassungs - Verordnung vom 25. November 2003 ändert durch Artikel 134 das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG 2000). Die Verordnung wurde am 27. November 2003 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bemerkungen
Gesetzgebungsmaterialien nicht verfügbar.