Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht sollen die Potenziale im Bereich des Immissionsschutzrechts zwecks Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 effektiver genutzt werden. Im Wesentlichen sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum schnellen Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen verkürzt und vereinfacht werden. Zudem sollen die einzelnen Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie (EU) und der Umgebungslärmrichtlinie (EU) umgesetzt werden.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 5. Mai 2023: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 201/23)
- 5. Juni 2023: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 201/1/23)
- 16. Juni 2023: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 201/23(B))
- 28. Juni 2023: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/7502)
- 5. Juni 2024: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BT-Drs. 20/11657)
- 7. Juni 2024: Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 277/24)
- 7. Juni 2024: Beschluss des Bundestages (BR-Drs. zu 277/24)
- 7. Juni 2024: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 277/1/24)
- 14. Juni 2024: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 277/24(B))
- 8. Juli 2024: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Nachfolgend gelangen Sie zum Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht.