Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 14. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 161) ist vorbehaltlich einzelner Regelungen am 17. Mai 2024 in Kraft getreten. Artikel 1 des Gesetzes ändert das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Die Europäische Kommission hat am 21. Juni 2024 die beihilferechtliche Genehmigung zur Anwendung von § 28r Absatz 1 bis 9 und § 28s Absatz 1 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erteilt.
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