Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungskapazitäten schaffen. Ziel ist es, den Markthoch von Wasserstoff bis 2030 erheblich zu beschleunigen. Das Gesetz soll weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff vereinfachen.
Der Gesetzentwurf sieht neben einem Stammgesetz (WasserstoffBG) Änderungen zu folgenden Gesetzen vor:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- Raumordnungsgesetz (ROG)
Gang des Gesetzgebungsvorhabens:
- 30.05.2024: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 265/24)
- 21.06.2024: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/11899)
- 24.06.2024: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 265/1/24)
- 02.07.2024: Plenarantrag des Freistaates Bayern (BR-Drs. 265/2/24)
- 05.07.2024: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 265/24(B))
- 28.08.2024: Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg (BR-Drs. 20/12662)