Mit dem Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung soll die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen im Wärmesektor reduziert werden. Neben einigen Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich, soll dieses Ziel vor allem durch die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei möglichst jedem Heizungswechsel in neuen und in bestehenden Gebäuden erreicht werden. Vorgesehen ist, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann. Zudem wird beim Einbau von neuen Heizungen in bestehende Gebäude noch die partielle Nutzung von fossilen Energien ermöglicht. Vorgesehen sind zudem Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70%. Bestehende Öl- und Gasheizungen werden von dem Gesetz nicht erfasst.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 20. April 2023 – erster Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 170/23)
- 3. Mai 2023 - Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 170/1/23)
- 10. Mai 2023 - Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
- 12. Mai 2023 - Stellungnahme des Bundesrates
- 17. Mai 2023 – zweiter Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/6875)
- 5. Juli 2023 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/7619)
- 8. September 2023 - Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 415/23)
- 15. September 2023 - Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 415/1/23)
- 29. September 2023 - Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 415/23(B))
- 19. Oktober 2023 - Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 280)
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