Der Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen, ursprünglich geplant als Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG) vom 23. Mai 2023, verfolgt das Ziel, einen kostengünstigen Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien für Mieter und (Mit-) Eigentümer zu ermöglichen. Da die Anbringung einer steckerfertigen Photovoltaik-Anlage regelmäßig als bauliche Veränderung der Mietsache gilt, ist grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters und bei Wohneigentumsobjekten der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Mietern gegenüber ihrem Vermieter und (Mit-) Eigentümern gegenüber ihrer Eigentümergemeinschaft einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Anbringung und Nutzung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen einzuräumen. Zudem soll die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden. Zu diesem Zweck sollen das Wohnungseigentumsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 23. Mai 2023 - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drs. 20/6905)
- 31. Mai 2023 - Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
- 13. September 2023 - Gesetzentwurf der Bundesregierung