Der Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen, ursprünglich geplant als Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG) vom 23. Mai 2023, verfolgt das Ziel, einen kostengünstigen Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien für Mieter und (Mit-)Eigentümer zu ermöglichen. Da die Anbringung einer steckerfertigen Photovoltaik-Anlage regelmäßig als bauliche Veränderung der Mietsache gilt, ist grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters und bei Wohneigentumsobjekten der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Mietern gegenüber ihrem Vermieter und (Mit-)Eigentümern gegenüber ihrer Eigentümergemeinschaft einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Anbringung und Nutzung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen einzuräumen. Zudem soll die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden. Zu diesem Zweck sollen das Wohnungseigentumsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden.
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen zu folgenden Gesetzen vor:
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG).
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 23. Mai 2023 - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drs. 20/6905)
- 31. Mai 2023 - Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
- 13. September 2023 - Gesetzentwurf der Bundesregierung
- 13. Oktober 2023 - Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 508/23)
- 13. November 2023 - Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 508/1/23)
- 24. November 2023 - Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 508/23(B))
- 20. Dezember 2023 - Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/9890)
- 3. Juli 2024 - Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drs. 20/12146)
- 6. September 2024 - Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des Bundestags (BR-Drs. 419/24)