Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften.
Um die zunehmend angespannte Lage auf den Energiemärkten zu entschärfen, sollen weitere Maßnahmen zur Kriesenvorsorge sowie Instrumente zur Stärkung der Kriesenbewältigung getroffen werden. Hierzu werden u. a. Regelungen des EnSiG, unter Berücksichtigung der Fortentwicklung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, angepasst.
Unter strenger Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 3 GG soll eine Rechtsgrundlage für die Enteignung beweglicher Sachen geschaffen werden, um die Realisierung laufender Infrastrukturvorhaben bei Gas zur Sicherung der Energieversorgung zu gewährleisten. Insbesondere wird das Ziel verfolgt, die Anbindungspipeline für eine schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheit (Floating Storage Regasification Unit - FRSU) für den Winter 2022/2023 zu realisieren.
Die Änderungen betreffen folgende Gesetze:
- das Energiesicherungsgesetz und
- das Energiewirtschaftsgesetz
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 8. November 2022: Gesetzentwurf des Bundestages (BT-Drs. 20/4328)
- 22. November 2022: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/4561)
- 24. November 2022: Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 601/22)
- 30. November 2022: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2022 S. 2102)
Nachfolgend gelangen Sie
- zum Energiesicherungsgesetz,
- zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften,
- zum Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften,
- zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften.