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NRW PVFVO - NRW Photovoltaik-Freiflächenverordnung

Nordrhein-Westfälische Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in beachteiligten Gebieten (Photovoltaik-Freiflächenverordnung - PVFVO)

vom 16. August 2022 (GV. NRW S. 891), aufgrund des § 37c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (EEG 2021), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 16. Juli 2021, von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen verordnet. 

Das EEG 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern (sog. Länderöffnungsklausel). 

Zu den Verordnungen weiterer Bundesländer, die eine Öffnung von Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für Solaranlagen verfügt haben, gelangen Sie über die Antwort auf unsere häufige Rechtsfrage "Wann gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten?".

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
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Fundstelle (Gesetzblatt)

NRW GV S. 891

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NRW PVFVO (Stand v. 07.09.2022) pdf 68 kB