Die Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung - BKompV) vom 14. Mai 2020 ist am 3. Juni 2020 in Kraft getreten und steht in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Verordnung vereinheitlicht die Anwendung der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz. Sie gilt für alle Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch die Bundesverwaltung zugelassen oder durchgeführt werden.
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BKompV (Stand v. 14.05.2020) | 890 kB |