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Gasverbrauchsreduzierungsgesetz (GasVReG) (Änderung KWKG 2020 u.a.) - Rechtsetzungsverfahren

KWKG: 

Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften.

Mit dem Gesetzentwurf versucht der Gesetzgeber Erzeugungskapazitäten auf Basis von Energieträgern aus Russland aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine zu ersetzen. Steinkohle, Öl sowie Braunkohle aus Deutschland sollen zusätzliche Stromkapazitäten bereitstellen. Es handle sich dabei um befristete Maßnahmen, die das Ziel des Kohleausstiegs im Jahr 2030 nicht berührten.

Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen es Steinkohle-, Braunkohle- und Mineralölanlagen ermöglichen, vorübergehend am Strommarkt Lasten zu decken und Erdgasverstromung zu verhindern oder zu ersetzen.

Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 21.06.2022: Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • 24.06.2022: 1. Lesung
  • 24.06.2022: öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie
  • 07.07.2022: 2. und 3. Lesung; Gesetzesbeschluss im Bundestag
  • 08.07.2022: Veröffentlichung des Gesetzesbeschlusses (BR-Drs. 316/22)
  • 11.07.2022: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1054)

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Fundstelle (Regierungsentwurf)
Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)

BT-Drs. 20/2356