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Wind-an-Land-Gesetz - Rechtsetzungsverfahren

Zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 und der Einhaltung des 1,5-Grad Klimaschutz-Pfads, zu dem sich die  EU im Klimaschutz-Abkommen von Paris verpflichtet hat, beinhaltet das Gesetzespaket zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG) das Gesetz zur Festlegung von Freiflächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windflächenbedarfsgesetz WindBG).

Ziel des Gesetzes ist es, die im EEG vorgesehenen Ausbaupfade im Bereich der Windenergie an Land zu flankieren, Hemmnisse abzubauen und den Ausbau wesentlich zu beschleunigen. Schwerpunkt des Gesetzes ist dabei die Schaffung von Ausbauflächen, da nach den EEG-Ausbauzielen zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie an Land erschlossen werden müssen.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:

  • Aus den EEG-Ausbauzielen abgeleitete verbindliche Flächenziele, sog. Flächenbeitragswerte, werden den Ländern vorgegeben.
  • Ein Verteilungsschlüssel verteilt unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächenpotentiale die Flächenbeitragswerte.
  • Es findet eine Integration der Flächenziele in das Bauplanungsrecht des Baugesetzbuches statt.

Die Änderungen betreffen weiter:

  • das BauGB (Baugesetzbuch)
  • das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
  • das ROG (Raumordnungsgesetz).

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 10. Juni 2022: Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung
  • 21. Juni 2022: Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
  • 5. Juli 2022: Beschlussempfehlung
  • 6. Juli 2022: Bericht des Haushaltsausschusses und Bericht des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie
  • 7. Juli 2022: 2. und 3. Lesung im Bundestag, Beschluss des Gesetzesentwurfs (BR-Drs. 318/22)
  • 28. Juli 2022: Verkündung im Bundesgesetzblatt I 2022 S. 1353
erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Kategorie
Ebene
Fundstelle (online)