Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze.
Der Entwurf befasst sich mit den Maßnahmen zum Kohleausstieg, der spätestens 2038 stattfinden soll, sowie den Änderungen der damit zusammenhängenden Gesetze, u.a. des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sowie einer Änderung in § 1 EEG 2017.
Wesentliche vorgesehene Änderungen im KWKG (Artikel 7) sind die Einführung folgender Boni:
- Bonus für innovative erneuerbare Wärme,
- Bonus für elektrische Wärmeerzeuger,
- Kohleersatzbonus und
- Südbonus.
Im EEG (Artikel 6) sollen die Ausbauziele für erneuerbare Energien im Strombereich angepasst werden, für das Jahr 2030 sollen 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 23.09.2019: Erster Regierungsentwurf
- 30.10.2019: Stellungnahme des Bundesrates
- 24.02.2020: Zweiter Regierungsentwurf
- 06.03.2020: erste Beratung im Bundestag
- 13.03.2020: Stellungnahme des Bundesrates
- 08.04.2020: Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates
- 01.07.2020: Bericht des Haushaltsausschusses, Beschlussempfehlung und Bericht
- 02.07.2020: Beschlussempfehlung und Bericht (neu)
- 03.07.2020: 2. und 3. Beratung im Bundestag: Annahme des Gesetzesentwurfes in der durch die Ausschüsse ergänzten Fassung, Ablehnung von Änderungsanträgen.
Nachfolgend gelangen Sie
- zur Übersicht zum KWKG 2016,
- zur Übersicht zum EEG 2017 sowie
- zum Kohleausstiegsgesetz.