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Gesetz zur Änderung des EEG 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen - Rechtsetzungsverfahren

Der Gesetzentwurf behandelt drei Maßnahmen:

  • Änderung des EEG 2017, um das – derzeit befristet ausgesetzte – Privileg der Bürgerenergiegesellschaften dauerhaft abzuschaffen, auch ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land teilzunehmen,
  • Änderungen bzw. Verlängerung bestimmter Fristen im EEG 2017 und EnWG, die durch die Corona-Pandemie teilweise nicht eingehalten werden könnten; dies betrifft die Ausschlussfrist der Besonderen Ausgleichsregelung und die Realisierungsfristen für EE-Anlagen im EEG sowie eine Frist für Bestandsanlagen im EnWG, und

Mit diesem Gesetz wird das EEG 2017 zum zehnten Mal geändert.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 29.04.2020 – Formulierungshilfe der Bundesregierung
  • 05.05.2020 – Fraktionsentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 19/18964)
  • 06.05.2020 – Erste Beratung des Fraktionsentwurfs im Bundestag
  • 13.05.2020 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 19/19208)
  • 13.05.2020 – Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/19215)
  • 14.05.2020 – Zweite und dritte Beratung, Ablehnung des Änderungsantrags sowie Beschluss in der durch den Ausschuss ergänzten Fassung im Bundestag
  • 15.05.2020 – Bundesrat stellt keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
  • 28.05.2020 – Verkündung im Bundesgesetzblatt

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

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Bundeswirtschaftsministerium
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