Am 22. März 2018 veröffentlichte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt" (Richtlinie Ladeinfrastruktur) als Runderlass 37-30600-7/LIS mit sofortiger Inkraftsetzung. Der Runderlass trat am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
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Richtlinie Ladeinfrastruktur Sachsen-Anhalt (Stand vom 22.03.2018) | 63 kB |