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WindSeeG - Erste Änderung - Rechtsetzungsverfahren

Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen zur Entschließung des Bundesrats auf Anhebung des Ausbauziels von Windenergie auf See (s. Anhang).

Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 26. Januar 2018: Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen auf Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See,
  • 2. Februar 2018: Plenarsitzung des Bundesrats; Ausschusszuweisung an den Wirtschaftsausschuss und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
  • 16. Februar 2018: Ausschussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des federführenden Wirtschaftsausschusses,
  • 28. Februar 2018: Plenarantrag der Freien und Hansestadt Hamburg.

Aktueller Stand: 

Der Bundesrat hat am 2. März 2018 kurzfristig den Entschließungsantrag zur Stärkung der Windenergie auf See von der Tagesordnung abgesetzt. Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, müsste ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Die Anhebung der Ausbauziele für die Windenergie auf See wurden im Gesetzesentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetz und anderer Vorschriften - Rechtsetzungsverfahren“ wieder berücksichtigt.

 

Bemerkungen

Nachfolgend gelangen Sie zur Übersicht zum WindSeeG.

erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Bundesrat
Gesetzesbezug
Fundstelle (online)