Am 30. November 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission das sogenannte Winterpaket mit neuen klima- und energiepolitischen Zielen bis 2030.
Dieses umfasst die folgenden Rechtsakte:
- Richtlinie (EU) zur Gebäudeeffizienz (2018/844)
- Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2018/2001)
- Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie (2018/2002)
- Verordnung zur Governance der Energieunion (2018/1999)
- Verordnung (EU) 2019/941 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG
- Verordnung (EU) 2019/942 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden,
- Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt
- Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU.
Alle eingereichten Vorschläge der Europäischen Kommission für Rechtsakte des sog. "Winterpakets" wurden bereits vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Eine Übersicht dieser Rechtsakte finden Sie hier.
Im Anhang finden Sie die Materialien der Rechtsetzungsverfahren des "Winterpakets". Die englischsprachigen Dokumente im Anhang werden schrittweise - sobald vorhanden - durch die deutschsprachigen Dokumente ersetzt.
Weitere Informationen können unter dem in der Fundstelle angegebenen Link abgerufen werden.