Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (EEG 2014), welches als EEG 2017 am 1. Januar 2017 in Kraft trat (Urfassung).
Artikel 2 erlässt zudem das neue Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz – WindSeeG).
Artikel 25 Absatz 2 regelt das zeitgleiche Außerkrafttreten der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) sowie der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV).
Das EEG 2017 wurde insbesondere hinsichtlich der EEG-Umlage bei Eigenversorgungen und Verweisungsfehlern überarbeitet (Gesetzgebungsmaterialien der ersten Änderung des EEG 2017).
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