Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 7. November 2006 wurde insbesondere mit dem neu eingeführten § 14a EEG 2004 die Regelung des Bundesweiten Ausgleichs erweitert und durch Vollzugskompetenzen der Bundesnetzagentur in §§ 19a, 19b EEG 2004 ergänzt; ferner wurde § 15 Abs. 2 EEG 2004 geändert. Hier finden Sie eine Übersicht über den Verlauf des
- Gesetzgebungsverfahrens (1),
- den Gesetzentwurf (2) sowie
- den Bericht und die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages (3).
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