Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen (Freiflächenausschreibungsverordnung - FFAV) vom 6. Februar 2015 (BGBl. I 2015 S. 108), außer Kraft getreten am 1. Januar 2017.
Die FFAV ist
- gemäß Art. 5 der Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien in Kraft getreten am 12. Februar 2015,
- außer Kraft getreten am 1. Januar 2017 gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2357)
Nachfolgend gelangen Sie zu
- der Urfassung des EEG 2017, in der die FFAV aufgegangen ist.