Durch das "Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts" wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) zum 1. August 2014 grundlegend überarbeitet zum „EEG 2014“.
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens sowie die Dokumente aus dem Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Der Gesetzentwurf wurde am 8. April 2014 im Bundeskabinett beschlossen; am 8. Mai 2014 fand die 1. Lesung im Deutschen Bundestag statt. Am 19. Mai 2014 erfolgte eine öffentliche Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, am 2. und 4. Juni 2014 die öffentliche Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie sowie am 4. Juni 2014 eine öffentliche Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beriet sich anschließend in Anwesenheit von Bundesminister Gabriel am 4. Juni 2014. Die abschließende Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie fand am 24. Juni 2014 statt. Die Novelle wurde am 27. Juni 2014 in der 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren wurde durch Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 293/14) vom 3. Juli 2014 abgeschlossen. Das "Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts" vom 21. Juli 2014 (BGBl. I 2014 S. 1066), welches am 1. August 2014 in Kraft trat, finden Sie auf unserer Seite zum EEG 2014. Durch Art. 13 desselben Gesetzes wird weiterhin die BiomasseV zum 1. August 2014 geändert (BiomasseV 2014).
Die Stellungnahmen der Länder und Verbände zum Referentenentwurf können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie abrufen; die Stellungnahmen zur zweiten Anhörungsrunde zum überarbeiteten Gesetzentwurf finden Sie ebendort.
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