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Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Änderung EEG 2012)

Durch das Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I 2012 S. 2370) wurde das EEG 2012 zum vierten Mal geändert. Das Gesetz gilt ab dem 28. Dezember 2012 (mit Ausnahme von Artikel 2).

Durch dieses Änderungsgesetz werden im EnWG 2011 insbesondere Regelungen zur Erstellung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplanes sowie zur Haftung im Zusammenhang mit Errichtung und Betrieb von Netzanbindungsleitungen für Offshore-Windparks eingeführt. In § 31 Abs. 4 EEG 2012 werden die Verweise an die geänderten Vorschriften des EnWG angepasst.

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Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. I 2012 S. 2730

Fundstelle (konsolidierte Fassung)