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Markttransparenzstellen-Gesetz - Rechtsetzungsverfahren

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz). Das Gesetz soll durch Änderungen des GWB und des EnWG die Schaffung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt regeln. Die Markttransparenzstelle soll eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Elektrizität und Gas auf der Großhandelsstufe sicherstellen. Ihre Aufgaben soll sie in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur wahrnehmen. Das Gesetz soll zudem die EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT-Verordnung) umsetzen. Im Anhang finden Sie öffentlich verfügbare Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens.

Das Gesetz beinhaltet u. a. folgende Änderungen zu Gesetzen und Verordnungen:

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 27. März 2012: Referentenentwurf des BMWi
  • 4. Mai 2012: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 253/12)
  • 1. Juni 2012: Empfehlung mehrerer Bundesratsausschüsse (BR-Drs. 253/1/12)
  • 15. Juni 2012: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 253/12(B))
  • 21. Juni 2012: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 17/10060)
  • 4. Juli 2012: Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BR (BT-Drs. 17/10253)
  • 7. November 2012: Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (BT-Drs. 17/11386)
  • 9. November 2012: Gesetzesbeschluss des deutschen Bundestages (BR-Drs. 691/12)

Bemerkungen:

Das Gesetz wurde am 11. Dezember 2012 verkündet und ist am 12. Dezember 2012 in Kraft getreten.

erster Entwurf vom
Initiator
Bundeswirtschaftsministerium
Gesetzesbezug
Fundstelle (Regierungsentwurf)

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Fundstelle (online)