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EnWG-Novelle 2011 - Rechtsetzungsverfahren

Durch das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 2011 (BGBl. I 2011, S. 1554) wird das EnWG 2005 zum 4. August 2011 geändert (EnWG 2011).

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über den Ablauf und die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat hatte am 8. Juli 2011 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (vgl. BR-Drs. 395/2/11 (Beschluss), s. Anhang). Das Änderungsgesetz zum EnWG konnte damit - nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt - in der vom Bundestag beschlossenen (vgl. BR-Drs. 395/11, im Anhang) Fassung (BT-Drs. 17/6072 geändert durch BT-Drs. 17/6365, s. Anhang) in Kraft treten.

Der Umweltausschuss des Bundesrates hatte dem Bundesrat empfohlen, der Wirtschaftsausschuss davon abgeraten, den Vermittlungsausschuss anzurufen (vgl. BR-Drs. 395/1/11, s. Anhang). Der Bundestag hatte am 30. Juni 2011 den Entwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drs.17/6072, s. Anhang) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestages geänderten Fassung (BT-Drs. 17/6365, s. Anhang) angenommen (vgl. den Gesetzesbeschluss des Bundestages, BR-Drs. 395/11, s. Anhang). Am 6. Juni 2011 hatten die Fraktionen der CDU/CSU und FDP ihren Entwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 17/6072, s. Anhang) in den Bundestag eingebracht. Zuvor hatte ebenfalls am 6. Juni 2011 das Bundeskabinett seinen Regierungsentwurf (s. Anhang) beschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits im Oktober 2010 ein Eckpunktepapier zur EnWG-Novelle 2011 (Stand: 27. Oktober 2010, s. Anhang) verfasst, in welchem Grundzüge einer Gesetzesänderung vorgeschlagen wurden.

erster Entwurf vom
Initiator
Regierungsfraktionen
Gesetzesbezug
Fundstelle (Regierungsentwurf)
Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)

BR-Drs. 17/6072, BT-Drs. 17/6365