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EAG EE - Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011. Das Gesetz enthält insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009:

  • Die elektronische Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien wird ermöglicht. Zu diesem Zwecke schafft das EAG EE die Grundlagen für die Einrichtung eines elektronischen Registers für Herkunftsnachweise. Die Herkunftsnachweise werden künftig nicht mehr von Umweltgutachterinnen oder Umweltgutachtern, sondern vom Umweltbundesamt (UBA) ausgestellt, das auch für die Anerkennung, Übertragung und Entwertung der Nachweise zuständig sein wird. Zur weiteren Ausgestaltungen wird eine Verordnungsermächtigung in das EEG 2009 eingefügt.
  • Netzbetreiber werden verpflichtet, Einspeisewilligen Zeitpläne für die Bearbeitung von Anschlussbegehren und für die Herstellung des Netzanschlusses zu übermitteln sowie Informationen zur Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes und einen Voranschlag über die der Anlagenbetreiberin oder dem Anlagenbetreiber durch den Netzanschluss entstehenden Kosten zu erteilen.
  • Die Verordnungsermächtigung für die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wird neugefasst und erweitert, um u.a. die Einführung von sozialen Nachhaltigkeitskriterien und Vertrauensschutzregelungen in der BioSt-NachV zu ermöglichen.
  • Die Degression bei PV-Anlagen wird geändert.
  • Das sog. Grünstromprivileg wird auf 2 Cent/kWh begrenzt.  

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Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Urheber
Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. I S. 619