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Rechtsprechung– 7 C 4.22
Aktenzeichen: 7 C 4.22
Gesetzesbezug: BImSchG, BNatSchG 2010

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 1 BvR 2661/21
Aktenzeichen: 1 BvR 2661/21
Gesetzesbezug: BNatSchG 2010, GG, BauGB/ROG

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 7 C 9.20
Aktenzeichen: 7 C 9.20
Gesetzesbezug: WHG

Leitsatz: §§ 34 und 35 WHG sind durch Landesrecht ergänzbare bundesrechtliche Vorschriften.

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Rechtsprechung– 4 C 2.19
Aktenzeichen: 4 C 2.19

Leitsätze:

1. Der Begriff der Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 UmwRG ist weit auszulegen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368).

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Rechtsprechung– 8 C 19.19
Aktenzeichen: 8 C 19.19

Leitsätze des Gerichts:

1. § 41 Abs. 5 EEG 2012 setzt die Selbstständigkeit des Unternehmensteils im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Stellung des Antrags voraus.

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Rechtsprechung– 4 B 39.18
Aktenzeichen: 4 B 39.18
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BImSchG

Leitsatz: Der Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich kann der öffentliche Belang des Rücksichtnahmegebots aus § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen, weil die Anlage die Windausbeute einer benachbarten, bereits bestehenden Windenergieanlage vermindert.

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Rechtsprechung– 8 B 41.17
Aktenzeichen: 8 B 41.17

Sachverhalt: Vorinstanzlich: Zur Frage, ob das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einem Gewerbe, das Kunststoffabfälle zu Recyclaten verarbeitet, die Begrenzung der EEG-Umlage für produzierende Gewerbe zu gewähren hat. Die Klägerin legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.

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Rechtsprechung– 8 B 38/17
Aktenzeichen: 8 B 38/17

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Übergangsvorschrift im Sinne des § 66 Abs. 13 Nr. 1 EEG 2012 analog auf Unternehmen anwendbar ist, die für bestimmte Abnahmestellen im Jahr 2012 erstmals Anträge stellten, weil sie aufgrund der modifizierten Regelung in § 39 Abs. 1

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Rechtsprechung– 8 B 69.16
Aktenzeichen: 8 B 69.16

Sachverhalt: Ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (Klägerin) begehrt die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2009.

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Rechtsprechung– 8 C 3.15
Aktenzeichen: 8 C 3.15

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 8 C 3.15
Aktenzeichen: 8 C 3.15

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 8 C 7.14

Leitsatz des Gerichts:

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Rechtsprechung– 8 C 24.12
Aktenzeichen: 8 C 24.12
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 16

Leitsätze des Gerichts: 

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Rechtsprechung– 8 C 25.12

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 4 CN 1.12
Aktenzeichen: 4 CN 1.12
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, VwGO

Leitsätze: 

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Rechtsprechung– 4 CN 1.11
Aktenzeichen: 4 CN 1.11
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Leitsätze: 

1. Scheidet eine Gemeinde bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen „harte“ und „weiche“ Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potenzialflächen) aus, muss sie sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren.

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Rechtsprechung– 8 C 52.09
Aktenzeichen: 8 C 52.09
Leitsätze des Gerichts:
  1. Auf einen fristgerecht gestellten und begründeten Antrag hin kann eine Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach § 16 EEG auch noch nach Ablauf des Begrenzungszeitraums gewährt werden.
  2. Neu gegründeten stromintensiv produzierenden Unternehmen steht für das Jahr der Produktionsaufnahme kein Anspruch auf Begrenzung des Anteils der abzunehmenden und zu vergütenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach
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Rechtsprechung– 7 B 61.10
Aktenzeichen: 7 B 61.10

Leit­satz des Gerichts: Dass § 5 Abs. 1 Satz 5 Pro­Me­chG n.F. auch für noch of­fe­ne Zu­stim­mungs­ver­fah­ren Gel­tung beansprucht, die An­la­gen be­tref­fen, die vor In­kraft­tre­ten der Neu­fas­sung am 1. Ja­nu­ar 2009 in Be­trieb ge­gan­gen sind, ist als ein Fall un­ech­ter Rück­wir­kung zu qua­li­fi­zie­ren, der ein über­wiegen­des schutz­wür­di­ges Ver­trau­en der An­la­gen­be­trei­ber nicht ent­ge­gen­steht.

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Rechtsprechung– 7 B 6.10
Aktenzeichen: 7 B 6.10
Gesetzesbezug: BImSchG, VwGO
Leit­satz des Gerichts:

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Rechtsprechung– 4 B 36.10
Aktenzeichen: 4 B 36.10
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Zum Vorliegen der revisionsrechtlichen „grundsätzlichen Bedeutung“ bei der Frage, ob eine Windenergieanlage mit einem Abstand zu einer Wohnnutzung, der weniger als das Doppelte ihrer Gesamthöhe beträgt, auch dann gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstößt, wenn sich Wohnbebauung und Windenergienutzung im Außenbereich befinden (hier: verneint).

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Rechtsprechung– 7 B 4.10
Aktenzeichen: 7 B 4.10
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Leit­sätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 4 C 6.09
Aktenzeichen: 4 C 6.09
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 4 C 4.08
Aktenzeichen: 4 C 4.08
Gesetzesbezug: BauGB/ROG
Leitsätze des Gerichts:
  1. Das Inkrafttreten eines in Aufstellung befindlichen Ziels ist auch dann hinreichend sicher zu erwarten, wenn der Plan erst in einem ergänzenden Verfahren nach Nachholung der Ausfertigung mit Wirkung für die Zukunft in Kraft gesetzt werden kann.
  2. Die Voraussetzungen des § 35 BauGB sind auf das Rechtsmittel einer Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen.
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