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GEEV - erste Änderung - Rechtsetzungsverfahren

Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Grenzüberschreitenden-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien (Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung - GEEV).

Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Rechtsetzungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

  • 9. Mai 2017: Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Änderung der GEEV und Einleitung des Kosultationsprozesses (Begleitschreiben, s. Anhang),
  • 22. Mai 2017: Ende der Stellungnahmefrist im Konsultationsprozess (die Stellungnahmen sind auf den Seiten des BMWi abrufbar),
  • 30. Mai 2017: Verordnungsentwurf der Bundesregierung (BReg) zur Änderung der GEEV,
  • 14. Juni 2017: Bundeskabinett beschließt GEEV-Novelle,
  • 10. August 2017: Beschluss der Verordnung durch die Bundesregierung und das BMWi,
  • 15. August 2017: Verkündung der neuen GEEV im Bundesgesetzblatt und Ablösung der bisherigen GEEV.

Mit der ersten Änderung der GEEV werden nunmehr grenzüberschreitende Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ermöglicht (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GEEV).

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erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Bundeswirtschaftsministerium
Fundstelle (Regierungsentwurf)
Fundstelle (online)