Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (s. Anhang).
Laut Entwurf ist für die Digitalisierung im Wesentlichen Folgendes erforderlich:
- Die Vorgabe technischer Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Messsysteme in Form allgemeinverbindlicher Schutzprofile und Technischer Richtlinien,
- die Regelung der zulässigen Datenkommunikation zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit in modernen Energienetzen sowie
- die Regelung des Betriebs von Messstellen und die Regelung der Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Der Kern der Neuregelungen ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) enthalten. Dieses soll die §§ 21 b bis § 21i EnWG 2011 vollständig ersetzen. Folgeänderungen betreffen insbesondere
- das Erneuerbare-Energien-Gesetz,
- das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
- die Anreizregulierungsverordnung,
- die Stromnetzzugangsverordnung,
- die Stromnetzentgeltverordnung sowie
- die Messzugangsverordnung, die aufgehoben und deren Regelungen ebenfalls in das MsbG aufgenommen werden.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 21. September 2015: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legt Referentenentwurf (RefE) vor,
- 9. und 14. Oktober 2015: Stellungnahmefrist zum RefE endet für die Verbände und Bundesländer,
- 4. November 2015: Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf,
- 4. Dezember 2015: Empfehlung der zuständigen Bundesratsausschüsse,
- 18. Dezember 2015: Plenarberatung im Bundesrat (1. Durchgang ist abgeschlossen),
- 26. Februar 2016: erste Lesung im Bundestag des Regierungsentwurfs,
- 23. Juni 2016: zweite und dritte Lesung im Bundestag,
- 24. Juni 2016: Unterrichtung des Bundesrates über Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 349/16, s. Anhang)
- 1. Juli 2016: Empfehlungen der zuständigen Bunderatsausschüsse (BR-Drs. 349/1/16, s. Anhang),
- 8. Juli 2016: Plenarberatung im Bundesrat (2. Durchgang ist abgeschlossen).
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Bemerkungen
Weitere Informationen zu den Entwürfen und dem darin eingebetteten Messstellenbetriebsgesetz erhalten Sie auf der Internetseite des BMWi.