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22. Fachgespräch „Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i. S. d. EEG“ am 23. September 2015

Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 22. Fachgespräch zum Thema „Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i. S. d. EEG“ am 23. September 2015 in Berlin.

Seit der Novellierung des EEG zum 1. August 2014 unterliegt der zur Eigenversorgung verbrauchte Strom grundsätzlich der EEG-Umlage. Dabei hat die gesetzliche Regelung in § 61 EEG 2014 zahlreiche Fragen hervorgerufen. In welchen Konstellationen ist überhaupt von einer "Eigenversorgung" im Sinne des Gesetzes auszugehen? Welche Ausnahmen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage gibt es und für welche Fälle gelten diese? Welche Konzepte sind in der Praxis noch wirtschaftlich umsetzbar? Wo wird die künftige Entwicklung hinführen?

Diese und weitere Fragen rund um das Thema Eigenversorgung wurden auf dem Fachgespräch diskutiert. Zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie aus dem zuständigen Ministerium und der Bundesnetzagentur legten ihre Sicht auf das Thema dar und bereicherten die Diskussion.

Näheres zu der Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programm.

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