Die Stromerzeugung aus Windenergie steigt kontinuierlich - und stellt Netzbetreiber sowie Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber vor neue Aufgaben. Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) setzt Anreize und Anforderungen, um Windenergieanlagen zur Stützung der Stabilität der Elektrizitätsversorgung heranzuziehen. Zum weiteren Ausbau der Windenergienutzung beitragen soll der Repowering-Bonus nach § 30 EEG 2009.
Die FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien und die Clearingstelle EEG luden daher ein, die Entwicklung und den Klärungsbedarf bei der Anwendung der SDLWindV und beim Repowering zu diskutieren.
Der Vormittag des Fachgesprächs war insbesondere der Umsetzung der Vorgaben der SDLWindV aus Sicht der Praxis gewidmet. Nach dem Mittagessen standen Aspekte des Repowering aus Sicht der Bauleitplanung der Gemeinden und der Raumordnung im Vordergrund. Im Anschluss legten Vertreterinnen und Vertreter der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sowie der Netzbetreiber den Klärungsbedarf bei der Anwendung der SDLWindV und beim Repowering aus ihrer Sicht dar. In der Abschlussdiskussion sowie in den Pausen und beim Ausklang mit Imbiss gab es Raum, um über das Gehörte ins Gespräch zu kommen.
Eindrücke vom Fachgespräch
Alle Bilder von Maik Schulze
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Dr.-Ing. Weck (FGH e.V.), Holger Kühn (transpower stromübertragungs gmbh), René Just (Energiequelle GmbH), Jens Rauch (Diskussionsleitung, Geschäftsführer der FGW), Matthias Bundt (VDMA), Martin Schellschmidt (ENERCON GmbH) und Jochen Möller, M.O.E. GmbH













