Am Freitag, den 17. Oktober 2008 begrüßte die Clearingstelle EEG etwa 85 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ihrem 3. Fachgespräch im Jakob-Kaiser-Haus in der Wilhelmstraße 68 in Berlin-Mitte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten ab 9.30 Uhr die Veranstaltung mit dem Titel „Netzanschluss und Netzausbau“ im Tagungsraum 1.228 und befragten ihrerseits die Referenten auf hohem Niveau. Nach Abschluss des Programms um 18.30 Uhr blieb den Teilnehmenden bei dem Sektempfang anlässlich des Jahrestages der Clearingstelle EEG sowie bei Brot, Käse und Obst Zeit zur Diskussion des tagsüber Gehörten.
Eindrücke vom Fachgespräch
Alle Bilder von Eberhard J. Schorr
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Das Jakob-Kaiser-Haus, der Veranstaltungsort des 3. Fachgesprächs, beim Eintreffen der ersten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Referenten.
Der Leiter der Clearingstelle EEG Dr. Lovens während der Eröffnung des 3. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG.
Herr RiBGH Ulrich Wiechers, Berichterstatter im für EEG-Verfahren zuständigen VIII. Zivilsenat, während seines Vortrags.
Prof. Dr. Johann-Christian Pielow von der Ruhr-Universität Bochum spricht zum Thema „Perspektiven nach der EEG-Novelle“.
Der Veranstaltungssaal des 3. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG im Jakob-Kaiser-Haus in Berlin, vom Zuschauerrang aus gesehen.
Herr Jan Sötebier aus der Abteilung Energieregulierung der Bundesnetzagentur während seines Vortrags „Was ist ein »Netz«?“.
Herr Christoph Weißenborn vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der hier die „Sicht der Netzbetreiber“ darstellt.
Herr Ralf Bischof, Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes Erneuerbare Energien und Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie, während seines Vortrages „Sicht der Anlagenbetreiber“.
Herr RA Dietmar Puke von der Clearingstelle EEG übernimmt am frühen Abend die Leitung der Veranstaltung .
Dr. Martin Winkler von der Clearingstelle EEG während seines Vortrags „Netzanschluss und Netzausbau in der Arbeit der Clearingstelle EEG“, hier einen Sachverhalt schildernd, der von der Clearingstelle EEG im Rahmen des Votumsverfahrens 2008/24 begutachtet wird.












