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14. Fachgespräch „Netzanschluss: Recht & Technik“

Die Clearingstelle EEG veranstaltete ihr 14. Fachgespräch zum Thema „Netzanschluss: Recht & Technik“ am Mittwoch, den 12. Juni 2013 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin-Mitte. Damit der in Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugte Strom zur Versorgung zur Verfügung steht und vergütet werden kann, bedarf es des Netzanschlusses. Weil die Zahl der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern stetig wächst, sind Fragen des Netzanschlusses und der Kapazitätserweiterung des Netzes von hoher rechtlicher wie wirtschaftlicher Relevanz für die Beteiligten. Das EEG 2012 hat hierzu die Regelungen hinsichtlich des Anschlussprozederes in § 5 EEG 2012 erweitert. Gleichzeitig legt das EEG 2012 den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern Pflichten auf, die mit der Errichtung des Anschlusses und der Einspeisung des in den Anlagen erzeugten Stroms zusammenhängen. Dabei besteht in vielen Einzelfragen der Umsetzung und Anwendung der Regelungen in §§ 5 bis 7 EEG 2012 noch Klärungsbedarf. Expertinnen und Experten stellten die gesetzlichen Änderungen vor, informierten umfassend über deren rechtliche und energiewirtschaftliche Auswirkungen und zeigten eventuellen rechtlichen Klärungsbedarf auf. Nach der ausführlichen Abschlussdiskussion hatten die Teilnehmer beim Ausklang die Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen.

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