Am Dienstag, den 15. November 2011 begrüßte die Clearingstelle gut 124 Gäste zu ihrem 10. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Das EEG 2012 führt auch zu Änderungen bei der Vergütungsstruktur für Strom aus Biomasse sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.
Insbesondere wird durch das EEG 2012 die Vergütungsstruktur für Strom aus Biomasse neu geregelt. Darüber hinaus werden Biomassseanlagen zukünftig zum KWK-Betrieb verpflichtet. Zudem werden neue Anreize für die Direktvermarktung geschaffen.
Wie sehen die Änderungen genau aus? Was sollten Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Investorinnen und Investoren, Projektiererinnen und Projektierer und alle weiteren Akteure beachten? Diese und weitere Fragen wurden auf unserem Fachgespräch anhand von Vorträgen geklärt und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sodann diskutiert.
Expertinnen und Experten haben umfassend über die gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen informiert, die Änderungen beleuchtet und eventuellen rechtlichen Klärungsbedarf aufzeigt.
In der Diskussion zum Vormittag und zum Nachmittag sowie in den Pausen gab es die Gelegenheit zum anregenden Gedankenaustausch.
Eindrücke vom Fachgespräch
Alle Bilder von Eberhard J. Schorr
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