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Wie erreichen Sie uns?

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Als Anlagenbetreiberin bzw. betreiber oder Netzbetreiber mit einer neuen Frage zum EEG nutzen Sie bitte unser Anfrageformular, da die auf diesem Weg an uns gestellten Fragen unmittelbar inhaltlich bearbeitet werden können. Ist Ihrer Anfrage bereits ein Aktenzeichen zugeteilt, können Sie jederzeit einen Termin zum Telefongespräch mit dem für Ihre Anfrage zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Als Vertreterin oder Vertreter der Presse, anderer Medien und der juristischen Fachverlage finden Sie nähere Hinweise unter Presseanfragen.

Andere Anfragen übersenden Sie uns bitte

  • per E-Mail an: post [at] clearingstelle [bindestrich] eeg [punkt] de
  • per Fax an: 030 - 206 14 16-79 oder
  • per Post an: Clearingstelle EEG, Charlottenstraße 65, 10117 Berlin
     

Telefonisch erreichen Sie uns unter 030 - 206 14 16-0 zu folgenden Zeiten:

Mo bis Mi 09:00-12:30 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Do 09:00-12:30 Uhr und 14:00-19:00 Uhr
Fr  09:00-13:00 Uhr


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Auskünfte zu Anwendungsfragen zum EEG können wir telefonisch leider nicht geben.
  • Aufgrund der Vielzahl täglich eingehender Anfragen kann die Beantwortung neuer Anfragen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
  • Unvollständige Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.
  • Bei konkreten Anwendungsfragen, die bislang weder höchstrichterlich noch durch die Clearingstelle EEG geklärt sind, können wir nur auf übereinstimmenden Wunsch aller Beteiligten tätig werden.

Bitte sehen Sie davon ab, identische Schreiben mehrfach einzureichen, z. B. vorab per Fax oder per E-Mail und später noch einmal per Post.

Wir legen größten Wert auf die Sicherheit Ihrer Daten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Datenschutz.

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