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Abgeschlossene Verfahren

Unsere abgeschlossenen Verfahren veröffentlichen wir wie folgt:

Verfahrensart Veröffentlichung
Einigungen nie - aus Vertraulichkeitsgründen
Schiedssprüche nur in anonymisierter Form, wenn Beteiligte zustimmen
Voten in anonymisierter Form
Stellungnahmen bei Eignung in anonymisierter Form
Hinweise uneingeschränkt
Empfehlungen uneingeschränkt

Eine Übersicht unserer Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2018 finden Sie in unserer Broschüre Verfahrensergebnisse unter Publikationen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre Verfahrensergebnisse auch gerne in gedruckter Form zu. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Broschüre Verfahrensergebnisse" unter Angabe Ihrer Anschrift an: post[at]clearingstelle-eeg-kwkg.de

Angezeigt werden Ergebnisse 26 - 50 von 410 gesamt (Seite 2 von 17).
Votum 2020/19-VII – Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw. § 2 Nr. 20 KWKG 2016/KWKG 2020 handelt (im Ergebnis verneint); insbesondere, ob die durch die Pumpen zur Wärmeabfuhr (Kühlung des Stromerzeugungsprozesses und Wärmetransport) sowie durch die sonstigen Verbraucher verbrauchten Strommengen als Kraftwerkseigenverbrauch i.S.d. § 61 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2014 bzw. § 61a Nr. 1 EEG 2017/EEG 2021 zu werten sind.

Die Parteien haben jeweils eine Interessengruppe benannt, die eine Stellungnahme zu den Fragen im Verfahren abgeben kann. Des Weiteren hat die Clearingstelle die Bundesnetzagentur gebeten, ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben, da das Verfahren auch Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur betrifft.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2021/6-VI – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2021/6-VI

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

  1. welche Komponenten der Bioabfallanlage der Anlagenbetreiberin zur „Anlage”
    i. S. d. § 27a Satz 2 Nr. 1 EEG 2017 oder zu den „Neben- und Hilfsanlagen der Anlage” i. S. d. § 27a Satz 2 Nr. 2 EEG 2017 gehören und
     
  2. ob Komponenten der Bioabfallanlage der Anlagenbetreiberin, die nicht im Sinne der Frage 1 zur „Anlage” selbst bzw. zu deren „Neben- und Hilfsanlagen der Anlage” gehören, zu einer „anderen Anlage”, die über denselben Netzverknüpfungspunkt mit dem Netz verbunden ist, bzw. zu deren Neben- und Hilfsanlagen gehören.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Stellungnahme 2021/5-V/Stn und 2021/5/2-V/Stn – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2021/5-V/Stn und 2021/5/2-V/Stn

Auf Ersuchen des Landgerichts Hildesheim hat die Clearingstelle zunächst eine Teilstellungnahme u. a. zu den Fragen abgegeben,

  • ob das Ersetzen 60 Jahre alter Generatoren eine Ertüchtigungsmaßnahme i.S.d. § 40 Abs. 2 EEG 2017 darstellte,
  • eine Erhöhung des Leistungsvermögens bereits dadurch erfolgte, dass die neuen Generatoren eine höhere installierte Leistung aufwiesen oder ob das tatsächliche Leistungsvermögen der Anlage um mindestens 9,99 % erhöht werden musste und
  • ob im zugrundeliegenden Fall eine Ertüchtigung gemäß § 40 Abs. 2 EEG 2017 vorlag.

In einem zweiten Teil der Stellungnahme hat die Clearingstelle die noch offenen Fragen des Landgerichts Hildesheim beantwortet, u. a.

  • ob im vorliegenden Fall die Modernisierungsregelung für Wasserkraftanlagen des § 40 Abs. 2 EEG 2017 anzuwenden war und
  • ob die verfahrensgegenständliche Anlage seitdem als neu Inbetriebgenommen galt.

Die Clearingstelle hat gemäß § 29a Abs. 4 VerfO die grundsätzliche Bedeutung der Verfahrensfragen 2.i und 2.ii der Stellungnahme 2021/5-V/Stn (Teil 1) festgestellt und zu diesen Fragen gemäß § 29a Abs. 4 Nr. 2 VerfO das Hinweisverfahren 2021/10-V durchgeführt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellten Versionen der jeweiligen Teilstellungnahmen wurden anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/47-II – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/47-II

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in den Solaranlagen ihres Solarparks erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 100 Abs. 8 EEG 2017 zusteht (im Ergebnis verneint). Fraglich war insbesondere, ob aufgrund einer bestandskräftig gewordenen Baugenehmigung vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 BauGB ausgegangen werden konnte.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2021/8-IV – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2021/8-IV

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob (und seit wann) für die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie besteht, auch wenn nicht jederzeit die volle installierte Leistung in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden konnte (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu beantworten, ob die Klärgasanlage der Anspruchstellerin, die in eine Kläranlage eingebunden ist, im Jahr 2008 gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 erneuert und neu in Betrieb genommen wurde - insbesondere, welche Einrichtungen zur Anlage i.S.d. EEG 2004 gehören und ob die Kostenschwelle für die Erneuerung überschritten wurde (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2020/68-II – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/68-II
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 48 Abs. 3

Die Clearingstelle hatte in diesem Schiedsverfahren zu klären, wie der Begriff der Hofstelle gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EEG 2017 auszulegen ist und welche Anforderungen an den räumlich-funktionalen Zusammenhang zwischen einer Hofstelle und einem Nichtwohngebäude zu stellen sind, insbesondere ob eine Hofstelle auch vorliegen kann, wenn ein Gebäude vom Landwirt gleichzeitig zu Wohn- und Wirtschaftszwecken genutzt wird, und ob eine Entfernung zwischen einer Hofstelle und einem Nichtwohngebäude von ca. 180m noch als räumlich zusammenhängend gewertet werden kann.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/62-IV – Clearingstelle EEG|KWKG

In diesem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung war zu klären, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 im Jahr 2008 erneuert und neu in Betrieb genommenen wurde (im Ergebnis bejaht). Weiterhin war zu klären, ob die Neuinbetriebnahme verwirkt war (im Ergebnis verneint), weil die Anlagenbetreiberin dem Netzbetreiber erstmals im Jahr 2018 die Umstände der Erneuerung mitgeteilt und die Neuinbetriebnahme geltend gemacht hat, ob Zahlungsansprüche der Anlagenbetreiberin verwirkt oder verjährt sind (lagen nicht vor) oder Rückforderungsansprüche des Netzbetreibers für bestimmte Zeiträume nicht mehr durchsetzbar sind (im Ergebnis verneint).

In dem Votumsverfahren hat die Clearingstelle die grundsätzliche Bedeutung festgestellt und die von den Parteien benannten Interessengruppen hinzugezogen. Beide Interessengruppen haben zu den dem Verfahren zugrundeliegenden Rechtsfragen eine Stellungnahme abgegeben.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2019/37 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/37

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin am Standort ihrer Bestandsanlage gemäß § 3 Nr. 1 und Nr. 5 EEG 2009 eine neue Anlage geschaffen und in Betrieb genommen hat (im Ergebnis bejaht) und für welchen Zeitraum die Vergütung anzupassen ist.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Stellungnahme 2020/1-IV/Stn – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/1-IV/Stn

Auf Ersuchen des Landgerichts Lüneburg hat die Clearingstelle eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, welche Voraussetzungen für den Anspruch auf den KWK-Bonus nach dem EEG 2009 bei der Nutzung der Wärme durch Holztrocknungsanlagen bestehen. Insbesondere ist zu klären, ob Effizienzkriterien gelten, wenn der KWK-Bonus nach Anlage 3 Nr. I.2 i.V.m. III.2 EEG 2009 (sog. Wärmenetzklausel) geltend gemacht werden soll.

Die Clearingstelle hat die grundsätzliche Bedeutung der zu klärenden Fragen festgestellt und ausgewählten Interessengruppen die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme abzugeben. 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Interessengruppen und die Stellungnahme der Clearingstelle finden Sie im Anhang.

Schiedsspruch 2021/4-IV – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2021/4-IV

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein BHKW der Schiedsklägerin, das aufgrund der Stilllegung des einen Fermenters an den Fermenter einer anderen Biogasanlage der Schiedsklägerin angeschlossen wurde, seine Höchstbemessungsleistung mitnimmt (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2020/51-V – Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären,

  1. aufgrund welcher EEG-Anspruchsgrundlage die Schiedsklägerin einen Vergütungsanspruch gegen die Schiedsbeklagte für den aus ihrer Bestandswasserkraftanlage erzeugten und in das Netz der Schiedsbeklagten eingespeisten Strom hat - u.a. ob es sich bei den Modernisierungsmaßnahmen  um eine Neuanlage oder eine Modernisierung einer Bestandsanlage unter dem EEG 2009 handelte -
  2. ob die Schiedsklägerin gegen die Schiedsbeklagte einen Vergütungsanspruch aus dem EEG für den in ihrer Restwasserschnecke erzeugten und in das Netz der Schiedsbeklagten eingespeisten Strom hat (im Ergebnis bejaht) und
  3. ob die gemeinsame Messung der aus Bestandsanlage und Restwasserschnecke einspeisten Strommengen den Anforderungen des EEG und MsbG entspricht (im Ergebnis bejaht) . 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet,  um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2020/32-XII – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/32-XII

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Parteien zu gewährleisten.

Empfehlung 2019/8 – Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. Januar 2021 die Empfehlung zum Thema „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG“ beschlossen.

In der Empfehlung wird insbesondere geklärt,

  • ob KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100 kW in der Direktvermarktung bzw. in der Ausschreibung ein Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe des erzeugten KWK-Stroms haben,
  • ob ein Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG generell besteht sowie
  • in welchem Umfang ein Anspruch auf Zuschlagzahlung für den erzeugten Strom besteht.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Votum 2020/12-IV – Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, um wie viele Anlagen mit welchen Inbetriebnahmedaten es sich bei den von der Anlagenbetreiberin betriebenen BHKW nach verschiedenen Ersetzungs- und Umstellungsmaßnahmen handelt, welche Förderungsansprüche  jeweils für die aus Deponiegas und Biogas erzeugten Stromanteile bestehen und ob eine Vergütungssanktion aufgrund von Meldeverstößen erfolgen muss.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/10-II – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/10-II

In dem Votumsverfahren 2020/10-II hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei einer für den öffentlichen Verkehr gewidmeten, aber stillgelegten Bahnstrecke um einen Schienenweg i.S.d. § 37 Abs. 1 Nr. 3c) bzw. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3c) aa) EEG 2017 handelt und mithin ein Förderanspruch nach dem EEG besteht (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Schiedsspruch 2020/44-I – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/44-I

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlage der Schiedsklägerin im August 2016 im Sinne von § 5 Nr. 21 EEG 2014 oder im März 2018 im Sinne von § 3 Nr. 30 EEG 2017 in Betrieb genommen worden ist (im Ergebnis: August 2016).

 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/38-V – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/38-V

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Zahlungsanspruch nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 (Erhöhung des Leistungsvermögens um mindestens 10 %) hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2020/24-IV – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/24-IV

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob das vom Schiedskläger betriebene Blockheizkraftwerk (Satelliten-BHKW) seinen vergütungsrechtlich eigenständigen Status als Anlage i.S.v. § 3 Nr. 1 EEG 2009 verliert, wenn das mit Wärme aus der Vor-Ort-Anlage, aus welcher auch dem Satelliten-BHKW Biogas zugeführt wird, versorgte Nahwärmenetz mit einem weiteren, bisher aus dem Satelliten-BHKW versorgten Nahwärmenetz verbunden wird (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Empfehlung 2020/7-IX – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/7-IX

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. September 2020 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.

Mit der Empfehlung 2020/7 beantwortet die Clearingstelle die Verfahrensfragen drei und vier. Mit Beschluss vom 25. September 2020 wird das Empfehlungsverfahren zu den Verfahrensfragen eins und zwei abgetrennt und  im Empfehlungsverfahren 2020/53 »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 5« fortgeführt.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Datei) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2019/18 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/18

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 1. September 2020 die Empfehlung zum Thema „Negative Strompreise - Anlagenzusammenfassung bei Windenergie- und sonstigen Anlagen“ beschlossen. 

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Bemerkung:

Nach Ablauf der Stellungnahmefrist ist am 23. September 2019 die Stellungnahme des Bundesverband Windenergie e.V. (BWE) eingegangen.

Der BGH hat mit Urteil vom 14. Juli 2020 (Az.: XIII ZR 12/19) entschieden, dass Windenergieanlagen sich in unmittelbar räumlicher Nähe befinden gem. § 32 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 und § 24 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014, wenn diese "auf einem zusammenhängenden Areal errichtet worden sind, auf dem sich eine Mehrzahl von Windenergieanlagen befindet, die eine gemeinsame technische Infrastruktur, insbesondere ein gemeinsames Umspannwerk und einen gemeinsamen Verknüpfungspunkt mit dem Netz des Stromnetzbetreibers, nutzen (Windpark)" (vgl. Leitsatz, Rn. 29 d. BGH-Urteils). Diese Aussage sowie die Ausführungen des BGH in Rn. 28 weichen von Rn. 61 der Empfehlung ab.

Anders als die Empfehlung in Leitsatz 1 Satz 2 hat der BGH entschieden, dass auch Altanlagen (Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2015) bei der Anlagenzusammmenfassung zu berücksichtigen sind (Rn. 33 d. BGH-Urteils).

Schiedsspruch 2019/63 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/63

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2019/61 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/61
Gesetzesbezug: EEG 2009

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2019/62 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/62

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/15-IV – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/15-IV

In dem Votumsverfahren zu Nachweisfragen beim Emissionsminimierungsbonus hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Auszahlung des sog. Emissionsminimierungsbonus hatte, wenn nach der Erweiterung einer Biogasanlage zwei separate behördliche Bescheinigungen für jedes einzelne BHKW ausgestellt wurden, oder ob der Anspruch erst seit dem Vorliegen einer Gesamtbescheinigung für beide BHKW bestand.

Die  unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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