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Abgeschlossene Verfahren

Unsere abgeschlossenen Verfahren veröffentlichen wir wie folgt:

Verfahrensart Veröffentlichung
Einigungen nie - aus Vertraulichkeitsgründen
Schiedssprüche nur in anonymisierter Form, wenn Beteiligte zustimmen
Voten in anonymisierter Form
Stellungnahmen bei Eignung in anonymisierter Form
Hinweise uneingeschränkt
Empfehlungen uneingeschränkt

Eine Übersicht unserer Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2018 finden Sie in unserer Broschüre Verfahrensergebnisse unter Publikationen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre Verfahrensergebnisse auch gerne in gedruckter Form zu. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Broschüre Verfahrensergebnisse" unter Angabe Ihrer Anschrift an: post[at]clearingstelle-eeg-kwkg.de

Angezeigt werden Ergebnisse 26 - 50 von 269 gesamt (Seite 2 von 11).
Votum 2020/12-IV – Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, um wie viele Anlagen mit welchen Inbetriebnahmedaten es sich bei den von der Anlagenbetreiberin betriebenen BHKW nach verschiedenen Ersetzungs- und Umstellungsmaßnahmen handelt, welche Förderungsansprüche  jeweils für die aus Deponiegas und Biogas erzeugten Stromanteile bestehen und ob eine Vergütungssanktion aufgrund von Meldeverstößen erfolgen muss.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/10-II – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/10-II

In dem Votumsverfahren 2020/10-II hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei einer für den öffentlichen Verkehr gewidmeten, aber stillgelegten Bahnstrecke um einen Schienenweg i.S.d. § 37 Abs. 1 Nr. 3c) bzw. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3c) aa) EEG 2017 handelt und mithin ein Förderanspruch nach dem EEG besteht (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2020/38-V – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/38-V

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Zahlungsanspruch nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 (Erhöhung des Leistungsvermögens um mindestens 10 %) hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/15-IV – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/15-IV

In dem Votumsverfahren zu Nachweisfragen beim Emissionsminimierungsbonus hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Auszahlung des sog. Emissionsminimierungsbonus hatte, wenn nach der Erweiterung einer Biogasanlage zwei separate behördliche Bescheinigungen für jedes einzelne BHKW ausgestellt wurden, oder ob der Anspruch erst seit dem Vorliegen einer Gesamtbescheinigung für beide BHKW bestand.

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Votum 2020/14-XI – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/14-XI

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruch der Netzbetreiberin auf Zahlung der EEG-Umlage für den zur Eigenversorgung genutzten Strom aus den von der Anlagenbetreiberin zugebauten Solaranlagen infolge der Bestandsschutzregelung nach § 61e Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EEG 2017 auf null reduziert ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/20-V – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/20-V

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin gemäß § 40 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 19 Abs. 1, 23 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017 einen Vergütungsanspruch in Höhe von 12,40 Cent/kWh für den zusätzlich infolge einer wasserrechtlich nicht zulassungspflichtigen Ertüchtigungsmaßnahme erzeugten Strom hat, soweit die zusätzliche Bemessungsleistung die Leistungsschwelle von 500 kW nicht überschreitet (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votum wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/5-VIII – Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber berechtigt war, gegen die Anlagenbetreiberin Ansprüche auf Rückzahlung bzw. Nichtauszahlung von EEG-Vergütung gemäß § 100 Abs. 4 EEG 2014 in Verbindung mit der Systemstabilitätsverordnung („SysStabV”) wegen der nicht fristgerechten Übermittlung der Nachrüstungsbestätigung i.S.d. §§ 13 Abs. 4 i.V.m. 12 Satz 1 Nr. 3 SysStabV durchzusetzen (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/38 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/38

Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „EEG-Umlage bei Speicher mit Netztrennung“ beschlossen. In dem Votum wurde die Frage behandelt, ob bei einem PV-Speicherkonzept bei dem die PV-Installation und der Speicher derart in die Hausanlage eingebunden sind, dass die Hausanlage komplett vom Netz getrennt wird, wenn hierfür ausreichend Energie vorhanden ist, eine Befreiung von der EEG-Umlage aufgrund einer Einordnung als Stromerzeugungsanlage ohne unmittelbaren oder mittelbaren Netzanschluss i.S.d. § 61a Nr. 2 EEG 2017 in Betracht kommt (im Ergebnis verneint).

In dem Votumsverfahren hat die Clearingstelle die grundsätzliche Bedeutung festgestellt. Die Parteien haben jeweils eine Interessengruppe benannt, die eine Stellungnahme zu der Frage im Verfahren abgeben kann. Gemäß § 28 Abs. 6 Satz 4 Verfahrensordnung der Clearingstelle hat die Clearingstelle zudem die Bundesnetzagentur gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht und sind im Anhang zu finden.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.  

Votum 2019/35 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/35

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben (Ersatzanlage), zu dem im Juni 2010 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein "Defekt" im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/52 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/52

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob und wann Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dem aufnehmenden Netzbetreiber mitteilen müssen, dass sie für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machen, sowie, ob diese Pflicht bereits vor der erstmaligen Veräußerung – also vor der erstmaligen Einspeisung des Stroms in das Netz – besteht und ob die unterbliebene bzw. verspätete Mitteilung die Sanktionsfolge des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EEG 2017 auslöst (im Ergebnis bejaht).

Zudem war zu klären, ob der Netzbetreiber in diesem Zusammenhang gegen ihm obliegende Informations- oder Hinweispflichten verstoßen hat (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/54 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/54
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Strom, der in einer Wasserkraftanlage erzeugt wird, mit der erhöhten Vergütung gemäß § 23 Abs. 5 EEG 2009 vergütet wird. Insbesondere war zu klären, ob hinsichtlich der Maßnahme zur Erhöhung des Mindestwasserabflusses aus dem Jahr 2010 die Voraussetzungen einer ökologischen Modernisierung vorliegen (im Ergebnis bejaht). 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/32 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/32

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber auf die Flexibilitätsprämie für den in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom wegen Verstoßes gegen die Direktvermarktungspflicht für den Zeitraum des Verstoßes (im Ergebnis bejaht) oder für das restliche Kalenderjahr wegfällt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/48 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/48

Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, wie hoch die „installierte Leistung” i.S.v. § 101 Abs. 1 Satz 3 EEG 2017 der von der Anlagenbetreiberin betriebenen Biogasanlage ist, insbesondere ob die zum maßgeblichen Zeitpunkt gedrosselte Leistung heranzuziehen ist (im Ergebnis bejaht).

In dem Votumsverfahren hat die Clearingstelle die grundsätzliche Bedeutung festgestellt und die von den Parteien benannten Interessengruppen hinzugezogen. Beide Interessengruppen haben zu der dem Verfahren zugrundeliegenden Rechtsfrage eine Stellungnahme abgegeben.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2018/25 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/25

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des Stroms aus seinen Solaranlagen unter Beibehaltung der bisherigen Einspeisevergütung besitzt, nachdem die Solaranlagen aufgrund eines Brandes zunächst ersetzt und anschließend auf ein anderes Gebäude versetzt wurden.

Votum 2019/27 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/27
Gesetzesbezug: EEG 2017, EEG 2017 § 24

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlagen des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von insgesamt ca. 0,6 kWp, die im Mai 2017 in Betrieb genommen worden sind, mit den Solaranlagen eines Dritten mit einer installierten Leistung von insgesamt ca. 9,9 kWp, die im Juli 2016 in Betrieb genommen worden sind, gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 zusammenzufassen sind (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/42 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/42
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 6

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die PV-Installationen des Anlagenbetreibers auf einem oder auf mehreren Gebäuden i.S.v. § 11 Abs. 6 EEG 2004 angebracht worden sind.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/26 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/26

Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Einordnung des Fermenters für den KWK-Bonus" beschlossen. Insbesondere wurde die Frage behandelt, ob bei einer Anlage, die zudem keine Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr aufweist, auch die für den Fermenter genutzten Strom- und Wärmemengen für den KWK-Bonus angerechnet werden können (im Ergebnis verneint).

Leitsätze der Clearingstelle

  1. Die für die Fermenterheizung verwendete Wärme kann nicht positiv bei der Berechnung des nach dem EEG 2009 bonusfähigen KWK-Stroms i.S.v. § 3 Abs. 4 KWKG 2002 berücksichtigt werden. Denn der Fermenter gilt in diesem Regelungszusammenhang als Teil der KWK-Anlage, so dass die im Fermenter eingesetzte Wärme innerhalb der KWK-Anlage verwendet wird und es sich dabei nicht um Nutzwärme i.S.v. § 3 Abs. 6 KWKG 2002 handelt. Die im Fermenter eingesetzte Wärme ist auch bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr zur Ermittlung des nach dem EEG 2009 bonusfähigen KWK-Stroms abzuziehen.
  2. Der im Fermenter verbrauchte Strom kann nicht positiv bei der Berechnung des nach EEG 2009 förderfähigen KWK-Stroms nach § 3 Abs. 4 KWKG 2002 berücksichtigt werden. Denn dieser Strom ist in dem Regelungszusammenhang als Eigenverbrauch der KWK-Anlage zu werten und gehört damit nicht zur Netto-Stromerzeugung.

Die Parteien haben jeweils eine Interessengruppe benannt, die eine Stellungnahme zu den grundsätzlichen Fragen im Verfahren abgeben kann. Die anonymisierten Stellungnahmen sind im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/25 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/25

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob eine „eigenständige Hofstelle“ i.S.v. § 51 Abs. 3 Nr.EEG 2014 vorlag (im Ergebnis verneint).

 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten. 

Votum 2019/40 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/40

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anwendung des § 24 EEG 2017 zu einer Einschränkung der Zahlungsansprüche nach dem EEG führt, wenn zu Solaranlagen mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 750 kWp weitere Solaranlagen hinzugebaut und zeitlich versetzt in Betrieb genommen werden und hierdurch die Leistungsschwelle von 750 kWp (§ 22 Abs. 3 Satz 2 EEG 2017) überschritten wird.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/31 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/31

Die Clearingstelle hat am 30. Juli 2019 das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Kosten der Erdschlusskompensation" beschlossen.

Die Kammer hat sich mit der Frage befasst, ob die Kosten für den Anschluss an eine in einem Umspannwerk bereits vorhandene Erdschlusskompensationsspule bzw. die Kosten für die Erweiterung einer solchen Spule zu den notwendigen Netzanschlusskosten i.S.d. § 16 EEG 2017 zu zählen sind (im Ergebnis verneint).

Die Parteien haben jeweils eine Interessengruppe benannt, die eine Stellungnahme zu den Fragen im Verfahren abgeben kann. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht und sind im Anhang zu finden.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/6 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/6

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlagen der Anlagenbetreiberin auf einer sonstigen baulichen Anlage angebracht worden sind, welche zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereit gestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2018/47 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/47

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu klären, ob die verfahrensgegenständliche Biogasanlage durch verschiedene Umbauarbeiten in zwei Anlagen aufgespalten wurde und welche Inbetriebnahmedaten die Anlagen erhalten - z.B., ob beide Anlagen das Inbetriebnahmedatum der Ursprungsanlage fortführen.

Votum 2018/49 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/49

Die Clearingstelle hat ein Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Anlagenbegriff bei Geothermieanlagen” beschlossen. Insbesondere wurden die Fragen behandelt, ob

  1. für Strom aus Geothermie seitens der Anlagenbetreiberin ein Zahlungsanspruch gegen den Netzbetreiber gemäß § 45 Abs. 1 EEG 2017 besteht und
  2. insbesondere, ob allein das neu gebaute Kraftwerk eine Anlage im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2017, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Stromerzeugung im Sinne von § 3 Nr. 30 EEG 2017 neu in Betrieb genommen wird, ist (beide Fragen im Ergebnis bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle:

Die Grenze einer Anlage mit einem geschlossenen thermodynamischen Kreislauf zur Erzeugung von Strom aus Geothermie im Sinne des § 45 Abs. 1 EEG 2017 ist der Wärmetauscher, über den der Rohstoff Erdwärme bezogen wird. Geothermische Wärmequellen sowie Bohrungen dienen allein der Gewinnung des Rohstoffs Erdwärme und sind nicht Teil der Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 Halbsatz 1 EEG 2017.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/7 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/7

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob

  1. der Anlagenbetreiber hinreichend dargelegt hat, dass die Einspeisung von Strom aus seinen Solaranlagen in das Netz für die allgemeine Versorgung technisch nicht möglich ist;
  2. ob der Anlagenbetreiber seit Inbetriebnahme der Solaranlagen gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf den üblichen Preis nach dem KWKG für die von der KWK-Anlage eingespeisten Strommengen hat und
  3. ob das vom Anlagenbetreiber derzeit umgesetzte Messkonzept - Erfassung der Gesamteinspeisemengen mittels eines Einspeisezählers am Netzverknüpfungspunkt - den Anforderungen nach EEG, KWKG und MsbG entspricht.

Leitsätze der Clearingstelle EEG|KWKG:

  1.  Der Einsatz von Mess- und Regelungssystemen kann geeignet sein, um beim Einsatz von (mehreren) Erzeugungsanlagen zu verhindern, dass Strom aus einer Anlage – unbeschadet geringfügiger, technisch nicht zu vermeidender Strommengen – in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird.
  2.  Dies ist vom Anlagenbetreiber plausibel und nachvollziehbar nachzuweisen. Ein solcher Nachweis ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Darlegung für den jeweiligen Einzelfall Folgendes enthält:
    • Herstellerunterlagen des Mess- und Regelungssystems einschließlich Angaben zur Messunsicherheit und zu den zeitlichen Intervallen, in denen Messwerte abgerufen, miteinander verrechnet und an das Steuersystem weitergegeben werden,
    • eine nachvollziehbare Beschreibung der Verschaltung sowie der zur Steuerung zugrundegelegten Rechenvorschriften sowie
    • eine Bescheinigung des Installateurs des Mess- und Regelungssystems, aus der hervorgeht
      • dass das System installiert und verschaltet wurde wie beschrieben,
      • dass die Steuerung mit den beschriebenen Rechenvorschriften im System hinterlegt wurde,
      • dass Veränderungen im System nur durch hinreichend geschützten Zugang möglich sind und 
      • dass bei Inbetriebsetzung des Mess- und Regelungssystems ein erfolgreicher Funktionstest durchgeführt wurde.

Die unter zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2018/37 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/37

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob auf einen Ersatzbau die Regelungen des EEG 2017 für sog. Nichtwohngebäuden anzuwenden sind; insbesondere, ob § 48 Abs. 3 EEG 2017 erfüllt ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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