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Abgeschlossene Verfahren

Unsere abgeschlossenen Verfahren veröffentlichen wir wie folgt:

Verfahrensart Veröffentlichung
Einigungen nie - aus Vertraulichkeitsgründen
Schiedssprüche nur in anonymisierter Form, wenn Beteiligte zustimmen
Voten in anonymisierter Form
Stellungnahmen bei Eignung in anonymisierter Form
Hinweise uneingeschränkt
Empfehlungen uneingeschränkt

Eine Übersicht unserer Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2018 finden Sie in unserer Broschüre Verfahrensergebnisse unter Publikationen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre Verfahrensergebnisse auch gerne in gedruckter Form zu. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Broschüre Verfahrensergebnisse" unter Angabe Ihrer Anschrift an: post[at]clearingstelle-eeg-kwkg.de

Angezeigt werden Ergebnisse 151 - 175 von 269 gesamt (Seite 7 von 11).
Votum 2013/87 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/87

Im vorliegenden Fall war zu klären, ob die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus aus Anlage 1 Nr. II.1.i EEG 2009 in entsprechender („analoger“) Anwendung des § 66 Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 EEG 2009 auch für Bestandsanlagen gilt, die vor Geltung des EEG 2009 in Betrieb genommen und nach Inkrafttreten des EEG 2009 mit einer Einrichtung zur Nachrotte i.S.d. Anlage 1 Nr. II.1.i EEG 2009 ausgerüstet wurden (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

 

Votum 2013/83 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/83

Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob für den Strom aus den BHKW der Anspruchstellerin, die seit dem Jahr 2002/2003 mit Erdgas betrieben und unter dem EEG 2009 erstmals auf den Einsatz von Biomethan umgestellt wurden, ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus nach dem EEG 2009 (Anlage 1) oder dem EEG 2004 (§ 8 Abs. 4) besteht (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/51 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/51

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob die auf demselben Grundstück errichteten Fotovoltaikanlagen mehrerer verwandtschaftlich verbundener Anlagenbetreiberinnen und -betreiber mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt 79,5 kVA gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 an dem bestehenden Anschluss des Vierseitenhofs anzuschließen waren, an dem bereits die Fotovoltaikanlage des Ehemannes und Vaters der Anlagenbetreiberin und -betreiber mit einer Wechselrichterleistung von 40 kVA angeschlossen war; bejahendenfalls, ob der Netzbetreiber verpflichtet war, hierzu die Netzkapazität auf seine Kosten nach §§ 5 Abs. 4, 9 EEG 2009 zu erweitern; gegebenenfalls ob der Netzbetreiber sein Letztzuweisungsrecht nach §§ 5 Abs. 3, 13 Abs. 2 EEG 2009 ausgeübt und die daraus resultierenden Kosten zu tragen hat, weil die genannten Fotovoltaikanlagen ca. 400 m entfernt vom bestehenden Anschluss des Vierseitenhofes an der Sammelschiene der Trafostation mit dem Netz verknüpft wurden und bejahendenfalls, in welchem Umfang.

Leitsätze der Clearingstelle EEG

  1. Bei der Ermittlung des gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes i.S.v. § 5 Abs. 1 EEG 2009 zum Anschluss einer EEG-Anlage (hier: PV-Installation) an das Netz des Netzbetreibers für die allgemeine Versorgung ist dieser berechtigt, nicht nur auf das Netzanschlussbegehren dieser bzw. dieses einzelnen Einspeisewilligen abzustellen. Der verpflichtete Netzbetreiber kann bei der Ermittlung des Verknüpfungspunktes einer EEG-Anlage auch Netzanschlussbegehren von weiteren Einspeisewilligen anderer EEG-Anlagen berücksichtigen, deren installierte Leistung bekannt ist, die sich in einem ähnlichen Planungsstadium und sich jedenfalls auf demselben Grundstück befinden. Darüber hinaus kann der Netzbetreiber gegebenenfalls den Anschluss bereits bestehender Anlagen umverlegen, die sich jedenfalls auf demselben Grundstück befinden, wenn die Umverlegung aus technischen Gründen notwendig ist, um den Anschluss der PV-Installation und die Einspeisung des darin erzeugten Stromes sicherzustellen.
  2. Die Einbeziehung bestehender Anlagen und die gemeinsame Betrachtung mit weiteren Installationen schließen jedoch nicht die Pflicht des Netzbetreibers aus, eine netztechnische Prüfung vorzunehmen, ob ein getrennter Anschluss der jeweiligen Einzelanlagen an verschiedenen Verknüpfungspunkten zu wirtschaftlich und technisch günstigeren Anschlusslösungen führt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/91 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/91
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht wurden, die auf unterschiedlichen Flurstücken belegen sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/89 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/89
Gesetzesbezug: EEG 2009, EEG 2009 § 32

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihrer PV-Freiflächenanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf die für Konversionsflächen erhöhte Vergütung nach § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 4 EEG 2009 hat (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/90 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/90
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die sich auf demselben Grundstück befinden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/62 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/62
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, EEG 2009 § 32

Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für die in den Fotovoltaikmodulen eines Solarparks erzeugten Strommengen nach § 32 EEG 2009 einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung hat. Dabei kam es insbesondere darauf an, ob die Module auf einer vorrangig zu anderen Zwecken errichteten baulichen Anlage angebracht worden sind (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/86 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/86
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf drei verschiedenen Gebäuden, die sich auf demselben Grundstück befinden, angebracht wurden, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/39 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/39

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 23. Januar 2011 in ihrer Biomasseanlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom einen Anspruch auf Vergütung gem. § 66 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 16 Abs. 1 und 6 i.V.m. § 27 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 hat (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/84 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/84
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, welche auf sieben verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegen sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis: verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/78 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/78
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf drei benachbarten Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/8 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/8
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 66

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2009 i.V.m. Nr. I.3 der Anlage 3 EEG 2009 für die gesamte in ein Wärmenetz eingespeiste Wärmemenge hat oder nur die von den Wärmekunden genutzte Wärmemenge in Ansatz zu bringen ist (im Ergebnis wurde die erste Teilfrage bejaht).

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. Die in der Positivliste Anlage 3 Nr. III.1 bis 3, Nr. III.5 und Nr. III.7 EEG 2009 genannten Wärmenutzungen müssen nicht zugleich die Voraussetzungen der Generalklausel in Anlage 3 Nr. I.3 EEG 2009 erfüllen, damit die Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber einen Anspruch auf den KWK-Bonus gemäß § 27 Abs. 4 oder § 66 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Anlage 3 EEG 2009 geltend machen können.
  2. Die in der Positivliste Anlage 3 Nr. III EEG 2009 geregelten Grenzwerte und Obergrenzen sind Ausschlussgrenzen. Werden diese Grenzwerte und Obergrenzen überschritten, entfällt jedenfalls der Anspruch auf den KWK-Bonus aus Anlage 3 Nr. I.2 i.V.m. Nr. III EEG 2009.
  3. Die Nennung von Wärmenutzungen in der Positivliste, Anlage 3 Nr. III.1 bis 3, Nr. III.5 und Nr. III.7 EEG 2009, schließt einen Anspruch auf den KWK-Bonus nach der Generalklausel in Anlage 3 Nr. I.3 EEG 2009 nicht aus. Die Positivliste konkretisiert mithin bestimmte Wärmenutzungen, ohne dabei den Rückgriff auf die Generalklausel auszuschließen. Der Rückgriff auf die Generalklausel in Anlage 3 Nr. I.3 EEG 2009 ist allerdings ausgeschlossen, wenn die konkrete Wärmenutzung einen der Tatbestände in der Negativliste in Anlage 3 Nr. IV EEG 2009 erfüllt.

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Votum 2013/74 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/74
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf je alleinstehenden Gebäuden auf zwei unterschiedlichen Flurstücken angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/68 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/68
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Flurstücken und Gebäuden angebracht sind, zum Zwecke der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/55 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/55

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung mit dem sog. Fassadenbonus gem. § 5 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/85 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/85

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der sog. Gebäudevergütung für den Strom, der in den auf den „Carports“ montierten PV-Anlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird,  aus § 33 i.V.m. § 16 EEG 2009 seit Inbetriebnahme der PV-Anlagen hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/75 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/75

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der sog. Gebäudevergütung für den Strom, der in den auf dem „Carport“ montierten PV-Anlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, gemäß §§ 16 Abs. 1,  33 Abs. 1 EEG 2009 haben (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/73 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/73
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf einem auf zwei verschiedenen Flurstücken gelegenen Gebäude angebracht sind, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/79 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/79

Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob im konkreten Fall die Voraussetzungen der Übergangsregelung in § 66 Abs. 18a Satz 1 Nr. 1 EEG 2012 (Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor dem 1. März 2012) erfüllt waren und der Anlagenbetreiberin dementsprechend für den in ihrer PV-Freiflächenanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber ein Vergütungsanspruch nach §§ 32 Abs. 2, 20a EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung zusteht (im Ergebnis verneint).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Befassungen des Gemeinderates, die vor dem förmlichen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB erfolgen, stellen keinen „Beschluss über dessen Aufstellung“ im Sinne des § 66 Abs. 18a Satz 1 Nr. 1 EEG 2012 dar.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/58 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/58

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den in seiner Fotovoltaikanlage erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Mindestvergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1, 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 (sog. Bonus für Fassadenanlagen) hat (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/70 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/70

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob ein Anspruch auf Zahlung der "Gebäudevergütung" bei Fotovoltaikinstallationen, die auf den seitlichen Erdanschüttungen ehemals militärisch genutzter Bunker eines Munitionsdepots errichtet werden sollen, besteht. Insbesondere war zu klären, ob die  geplanten Fotovoltaikanlagen ausschließlich an oder auf einem Gebäude im Sinne des § 33 EEG 2009 bzw. EEG 2012 angebracht werden (im Ergebnis bejaht).

Votum 2013/80 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/80

Im vorliegenden Votumsverfahren war von der Clearingstelle EEG zu klären, ob die Anlagenbetreiberin für den Strom, der in ihren auf zwei Carports installierten PV-Anlagen erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, einen Anspruch auf die sog. Gebäudevergütung nach § 33 Abs. 1 EEG 2009 hat  (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/50 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/50

Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle EEG zu klären, ob für den Strom, den die Anlagenbetreiberin in ihrem Solarpark auf einer ehemaligen LPG-Fläche erzeugt, ein Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 32 EEG 2009 besteht (im Ergebnis bejaht). Uneins waren die Parteien insbesondere über die Fragen, ob die PV-Module "im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet" wurden, ob es sich bei der Fläche um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung handelte und welcher Vergütungssatz anzuwenden war.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/82 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/82
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie,  die auf zwei Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken angebracht wurden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 als eine Anlage gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/61 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/61
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf mehreren Hallen angebracht sind und sich auf verschiedenen Flurstücken befinden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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