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Empfehlung 2014/31 - Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei EE-Anlagen

Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juni 2015 die Empfehlung zu dem Thema „Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei Anlagen i.S.d. EEG“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Bemerkungen

Für Fragen zur Anwendung und Auslegung des § 61 EEG 2014 ist neben der Clearingstelle EEG, deren Zuständigkeit sich auf Anlagen i.S.d. § 5 Nr. 1 EEG 2014 beschränkt, auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig. Diese hat am 11. Juli 2016 einen Leitfaden zur Eigenversorgung sowie am 20. Oktober 2020 einen Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten herausgegeben.

Mit dem EEG 2021 wurde zudem eine neue De-minimis-Schwelle von 30 kW für EEG-Anlagen eingeführt. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Häufige Rechtsfrage Muss bei Eigenversorgungs-PV-Anlagen bis zu 30 kW (10 kW) installierter Leistung aufgrund einer etwaigen EEG-Umlagepflicht die Erzeugung messtechnisch erfasst werden ?

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2014/31

Gesetzesbezug