Die Clearingstelle hat am 12. Januar 2026 die Einleitung eines Empfehlungsverfahrens zum Thema „Messkonzepte und Abnahmepflicht des Netzbetreibers sowie Umsetzungspflicht des gMSB“ beschlossen. In dem Empfehlungsverfahren soll insbesondere geklärt werden,
- ob und inwieweit die Ablehnung eines gesetzeskonformen Mess- und Abrechnungskonzeptes durch den Netzbetreiber einen Verstoß gegen seine Abnahmepflicht nach § 11 Abs. 1 EEG 2023 bzw. § 3 Abs. 2 KWKG 2025 darstellt und
- ob und inwieweit der grundzuständige Messstellenbetreiber berechtigt ist, ein gesetzeskonformes Mess- und Abrechnungskonzept abzulehnen, das von dem bzw. der Anlagenbetreibenden gewünscht wird.
Die bei der Clearingstelle EEG|KWKG registrierten öffentlichen Stellen und die akkreditierten Interessengruppen haben gemäß § 24 Abs. 1 VerfO bis
Montag, den 16. März 2026 (Posteingang) Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Datei) bereitgestellten Dokumente.
eingeleitet am
Abgeschlossen
Nein
Urheber
- Clearingstelle EEG|KWKG
Aktenzeichen
2026/1-VIII