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Empfehlung 2019/18 - Negative Strompreise - Anlagenzusammenfassung bei Windenergie- und sonstigen Anlagen

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 1. September 2020 die Empfehlung zum Thema „Negative Strompreise - Anlagenzusammenfassung bei Windenergie- und sonstigen Anlagen“ beschlossen. 

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Bemerkung:

Nach Ablauf der Stellungnahmefrist ist am 23. September 2019 die Stellungnahme des Bundesverband Windenergie e.V. (BWE) eingegangen.

Der BGH hat mit Urteil vom 14. Juli 2020 (Az.: XIII ZR 12/19) entschieden, dass Windenergieanlagen sich in unmittelbar räumlicher Nähe befinden gem. § 32 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 und § 24 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014, wenn diese "auf einem zusammenhängenden Areal errichtet worden sind, auf dem sich eine Mehrzahl von Windenergieanlagen befindet, die eine gemeinsame technische Infrastruktur, insbesondere ein gemeinsames Umspannwerk und einen gemeinsamen Verknüpfungspunkt mit dem Netz des Stromnetzbetreibers, nutzen (Windpark)" (vgl. Leitsatz, Rn. 29 d. BGH-Urteils). Diese Aussage sowie die Ausführungen des BGH in Rn. 28 weichen von Rn. 61 der Empfehlung ab.

Anders als die Empfehlung in Leitsatz 1 Satz 2 hat der BGH entschieden, dass auch Altanlagen (Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2015) bei der Anlagenzusammmenfassung zu berücksichtigen sind (Rn. 33 d. BGH-Urteils).

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2019/18

Direktlink zur Datei Datum Absteigend sortieren Typ Dateigröße
Einleitungsbeschluss pdf 70 kB
Stellungnahme des BDEW pdf 488 kB
Stellungnahme des BWE pdf 1 MB
Empfehlung 2019/18 pdf 216 kB