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Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) nach dem EEG 2014 - Rechtsetzungsverfahren

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 85. Plenarsitzung am 5. Februar 2015 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusgleichMechV) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen zuzustimmen. Dem voraus gingen:

  • der Referentenentwurf vom 19. November 2014
  • die Verordnung der Bundesregierung vom 3. Dezember 2014
  • der Bericht und die Beschlussempfehlung des Bundestags-Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 4. Februar 2015.

 

Bemerkungen

Vorhergehende Gesetzgebungsmaterialien zu der AusglMechV finden Sie auf unserer Seite zum Rechtsetzungsverfahren zur Urfassung der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV)

Bitte beachten Sie, dass die AusgleichMechV durch Artikel 17 des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2016 S. 2258) geändert und in diesem Zuge in Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) umbenannt wurde. Den Wortlaut der Verordnung stellen wir Ihnen auf unserer Seite zur EEV zur Verfügung.

erster Entwurf vom
Gesetzesbezug
Fundstelle (Parlamentsdrucksachen)